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Spielordnung

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Details

Tennisspielordnung für die Tennisfreianlage

des Turn- und Sportvereins Reiffenhausen e.V.

 

Diese Tennisordnung soll im Interesse aller Tennisspieler eine reibungslose Abwicklung des Spielbetriebes ermöglichen. Die Beachtung einiger Grundregeln muss daher von jedem Spieler erwartet werden.

§ 1 Saison

 

Die Spielsaison beginnt grundsätzlich am 1.April eines jeden Jahres. Es wird solange gespielt, wie es die Witterungsverhältnisse zulassen. Der Beginn und das Ende der Spielzeit werden durch Aushang bekannt gegeben.

 

§ 2 Spielberechtigung

 

Spielberechtigt sind die Mitglieder des Sportvereins und Nichtmitglieder, die entweder im Besitz einer vom TSV ausgestellten, gültigen, nicht übertragbaren Tenniskarte sind, oder die Zahlung des Beitrages durch Bankquittung nachweisen können.

 

§ 3 Spielzeiten

 

Der Platz kann jeden Tag von morgens um 7.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, spätestens bis 22.00 Uhr benutzt werden. Vor Spielbeginn ist jeweils zu prüfen, ob der Platz - z.B. bei anhaltenden Niederschlägen - auch bespielbar ist. Diese Entscheidung ist im Interesse aller eigenverantwortlich zu treffen, da kein hauptamtlicher Platzwart die Interessen des Vereins vertritt.

Bei aufgeweichtem Untergrund darf der Platz nicht bespielt werden !

 

§ 4 Belegung

 

Jeweils zwei Tenniskarten berechtigen deren Inhaber grundsätzlich wöchentlich zwei Spielstunden (a` 60 Minuten) auf der Anlage zu spielen. Eine Erhöhung der Spielzeit kann aufgrund der tatsächlichen Benutzung jederzeit vom Tenniswart vorgenommen werden.

Freie Zeiten der Anlage können selbstverständlich von allen Berechtigten ohne Eintragungspflicht ausgenutzt werden.

Eine Spielstunde beginnt jeweils zur vollen Stunde. Die Belegung des Platzes erfolgt durch Eintragung der Namen der Spieler in eine am Sporthaus / Tennisanlage aushängende Belegungsübersicht. Neben der Belegungsübersicht der laufenden Woche hängt auch jeweils die Übersicht für die folgende Woche aus.

Streichungen bzw. Änderungen müssen bis spätestens 1 Tag vor dem Spieltag vorgenommen werden.

Der Anspruch auf den reservierten Platz verfällt 15 Minuten nach der vollen Stunde, sofern die Spieler bis dahin nicht von ihrem Spielrecht Gebrauch gemacht haben.

Innerhalb der reservierten Spielzeit von einer Stunde ist die Spielfläche durch die Spieler wieder so herzurichten (Abziehen der Fläche, Reinigen der Linien, ausreichende Bewässerung bei Trockenheit u.s.w.), dass die nachfolgenden Spieler sofort mit ihrem Spielbetrieb beginnen können.

 

§ 5 Spielkleidung

 

Die Tennisanlage darf nur von Spielern in Sportbekleidung und mit Tennisschuhen betreten werden.

§ 6 Platzsperrungen

 

Bei lang anhaltendem feuchtem Wetter oder aufgrund anderer Einflüsse, die einen Spielbetrieb nicht zulassen, wird der Platz durch den Verein gesperrt.

Der Tenniswart kann sich die Sperrung des Platzes für besondere Anlässe (Kinder- und Jugendtraining, Turniere, o.ä.) zur Förderung der Leistungen vorbehalten.

 

§ 7 Entzug der Spielerlaubnis

 

Spielberechtigte, die gegen diese Spielordnung verstoßen, werden vom Tenniswart des Vereins zur Einhaltung angewiesen. Im Wiederholungsfall kann der Verein die Spielerlaubnis vorläufig entziehen. Über einen endgültigen Entzug entscheidet der Vorstand des Vereins.

Die Weitergabe von Schlüsseln für die Anlage an Unbefugte sowie das Nachmachen der Schlüssel ist untersagt und kann ebenfalls zum Entzug der Spielerlaubnis führen.

Der ausgehändigte Schlüssel ist spätestens bei Austritt aus dem Verein oder bei eingestellter Teilnahme am Spielbetrieb beim Tenniswart abzugeben.

 

§ 8 Nutzungsgebühren und Beiträge

 

Der Preis für eine Spielstunde wird auf € 7,50 pro Spieler festgesetzt.

 

Saisonkarte:

a) Für Vereinsmitglieder

Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren).....................................€ 10,00

Erwachsene ........................................................................ € 25,00

 

b) Für Nichtmitglieder

Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren).................................... € 15,00

Erwachsene......................................................................... € 35,00

 

 

Der jährliche Vereinsbeitrag ist beim Tenniswart oder Vorstand zu erfragen.

 

Der fällige Spartenbeitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:

 

Konto Nr. 5174180 BLZ 26062433

bei der Volksbank eG Dransfeld

 

Die Konditionen können ohne erforderliche Änderung der Tennis-Spielordnung mit einfacher Mehrheit in einer ordentlichen Mitgliederversammlung und Zustimmung des Vorstandes geändert werden.

 

§ 9 Anerkennung der Verbindlichkeit der Tennisordnung

 

Jeder Spielberechtigte erkennt mit dem Erhalt der Tenniskarte oder einer anderen Form der Spielerlaubnis die Regeln dieser Tennisordnung als verbindlich an.

 

 

 

Reiffenhausen, 01.04.2006 TSV Reiffenhausen

Vorstand Tenniswart

   
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